Was, wenn die Psyche ansteckend ist?
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr – besonders in sozialen Dienstleistungsberufen steigen die Fallzahlen stetig.
Unsere Leistungen
Ob Sie BEM vollständig auslagern oder Ihr internes Team gezielt stärken möchten – GIB21 unterstützt Sie in beiden Situationen. Rechtssicher, strukturiert und mit dem Fokus, den das Thema verdient.
Sie können das gesamte BEM vollständig an GIB21 auslagern. So übernehmen wir das komplette BEM-Prozessmanagement von der ersten Einladung bis zur abschließenden Dokumentation.
Standardfälle bleiben bei Ihrem geschulten, internen Team, während komplexe oder sensible Anliegen über GIB21 laufen. So verbinden Sie die Vorteile beider Modelle.
Mit dem Abrufvertrag holen Sie sich externe Unterstützung genau dann, wenn Sie sie brauchen – bei Einzelfällen, fachlichen Spezialfragen oder kurzfristigen Bedarfsspitzen.
Externes BEM bedeutet, dass Sie den Aufwand abgeben und die Sicherheit gewinnen. GIB21 trägt die Verantwortung für den gesamten Prozess.


Beim internen BEM behalten Sie den Prozess im Unternehmen. GIB21 unterstützt Sie dabei, die nötigen Strukturen aufzubauen, Ihr Team fachlich zu stärken und die Abläufe rechtssicher und effizient zu gestalten.

Bei GIB21 gibt es keine Pilotphase und kein schrittweises Einarbeiten. Wir starten mit voller Kapazität und genau in dem Umfang, den Sie für Ihr BEM brauchen.
Der erste Fall zählt genauso wie der hundertste. Wir finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen – ohne Mindestfallzahl und ohne Einstiegshürde.
1+
BEM-Fall ausreichend
Unser Leistungsversprechen
Gesetzliche Pflicht und echte Qualität müssen kein Widerspruch sein. GIB21 steht für ein BEM, das rechtssicher läuft, Beschäftigte wirklich erreicht und HR spürbar entlastet.
Medizinische, psychologische und sozialrechtliche Begleitung durch CDMP-zertifizierte Beraterinnen und im Verbund mit Reha-Partnern.
Eine feste, namentliche Ansprechperson für jede betroffene Person und jeden Auftraggeber – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss.
Alle Informationen zu laufenden Verfahren, Kennzahlen und Nachweisen sind jederzeit datenschutzkonform in unserem Kundenportal abrufbar.
GIB21 agiert als eigenständiger Verantwortlicher nach DSGVO, unabhängig vom Arbeitgeber und damit glaubwürdig für alle Seiten.
BEM Insights
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr – besonders in sozialen Dienstleistungsberufen steigen die Fallzahlen stetig.
Wertschätzung ist kein Nice-to-have, sondern ein messbarer Gesundheitsfaktor. Wir erklären, warum Zuwendung und Respekt im Führungsalltag direkte Auswirkungen auf Fehlzeiten und Teamgesundheit haben.
FAQ
Beim internen BEM führt das Unternehmen den BEM-Prozess mit eigenem Personal, eigenen Strukturen und eigener Verantwortung. Das kann Vorteile haben, bringt aber auch strukturelle Herausforderungen mit sich. Beim externen BEM übernimmt GIB21 den gesamten Prozess als eigenständiger Verantwortlicher nach DSGVO. Alle sensiblen Gesundheitsdaten bleiben unabhängig vom Arbeitgeber und strikt getrennt von der Personalakte. Das schafft Vertrauen bei Beschäftigten und entlastet HR spürbar.
Ja, wenn das BEM extern über GIB21 läuft, liegt die gesamte Gesprächsführung bei uns. Jede betroffene Person hat eine feste, namentliche Beraterin, die vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens zuständig ist. Die Gespräche finden per Telefon, Video oder digital statt, sodass kein Weg in den Betrieb erforderlich ist. Die Personalabteilung wird nicht in die Gesprächsinhalte einbezogen und erhält ausschließlich die für Entscheidungen notwendigen Statusinformationen.
Grundsätzlich trägt das Unternehmen die Kosten für die BEM-Beratung. Allerdings werden diese häufig durch externe Fördermittel ganz oder teilweise finanziert. Die Deutsche Rentenversicherung, das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit sind die wichtigsten Quellen. GIB21 kennt die relevanten Fördermöglichkeiten und unterstützt aktiv bei der Beantragung. Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen trägt in der Regel nicht der Arbeitgeber.
Wir rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab. Durchschnittlich liegt der Aufwand bei rund vier Stunden pro Fall. Der jeweilige Stand ist jederzeit transparent in unserem Kundenportal einsehbar. Das macht die Kosten für Sie planbar und vergleichbar.

Kerstin Reisinger
GIB21-Gründerin Kerstin Reisinger steht Ihnen für alle weiteren Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.