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BEM-Rechner
Web-Tool zur Prüfung der BEM-Voraussetzungen nach §
167 Abs. 2 SGB IX
Schritt 1 von 6
1. Datenschutz-Hinweis & Start
„Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch
übertragen. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in
Ihrem Browser. Das Ergebnis bleibt nur so lange
sichtbar, wie Sie dieses Fenster geöffnet halten.“
Das Tool ermöglicht eine strukturierte Vorprüfung, ob
nach den eingegebenen Arbeitsunfähigkeitszeiten die
Voraussetzungen für ein Betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM) vorliegen. Es ersetzt
keine rechtliche Einzelfallbewertung.
2. Stichtag der Prüfung
Zu welchem Datum möchten Sie die BEM-Voraussetzungen
prüfen? (Standardmäßig ist der heutige Tag ausgewählt).
3. Vor-BEM-Historie
Gab es bei der betroffenen Person in den letzten zwölf
Monaten…
Ermittelter Referenzzeitraum:
Maßgeblich sind die Arbeitsunfähigkeitszeiten ab dem
– bis zum
–.
4. Erfassungsmodus
Wie möchten Sie die Fehlzeiten im nächsten Schritt
erfassen?
Empfehlung: Verwenden Sie Kalendertage.
Diese liefern die verlässlichste Grundlage für die
Prüfung.
Hinweis: Bei unregelmäßigen
Arbeitszeiten, Schichtmodellen oder Feiertagen kann die
Umrechnung von Arbeitstagen in Kalendertage abweichen.
Für eine möglichst genaue Prüfung empfehlen wir die
Eingabe von Zeiträumen (Von–Bis) in Kalendertagen.
Bitte erfassen Sie auch einzelne Krankheitstage
ohne ärztliche Bescheinigung (z. B. 1–3
Tage ohne AU-Bescheinigung) – diese zählen nach § 167
SGB IX ebenfalls mit.
5. AU-Zeiten erfassen
Bitte erfassen Sie die Fehlzeiten. Zeiträume außerhalb
des Referenzzeitraums () werden automatisch
abgeschnitten.
Laufende Summe (informativ):0 Kalendertage
Ergebnis
Grenzfall-Hinweis
Dieser Fall liegt nahe an der gesetzlichen Schwelle.
Bitte prüfen Sie die Eingaben sorgfältig und
berücksichtigen Sie auch einzelne Krankheitstage
ohne ärztliche Bescheinigung.
• Haben Sie auch einzelne Krankheitstage ohne
AU-Bescheinigung berücksichtigt? Diese zählen mit.
• Diese Prüfung ersetzt keine rechtliche
Einzelfallbewertung. Maßgeblich sind vollständige
und zutreffende Angaben zu den
Arbeitsunfähigkeitszeiten.